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Die Verfassungsviertelstunde in Thüringen

Demokratische Bildung im schulischen Alltag stärken

Messegelände
13:45 - 14:15 Uhr Do. 19. März
Veranstalter: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Kurzbeschreibung

Vortrag zur Pilotphase der sogenannten Verfassungsviertelstunde an 22 Thüringer Schulen.

Beschreibung

Die Pilotphase wird in der Sekundarstufe I mit Schwerpunkt auf den Klassenstufen 7 und 8 fächerübergreifend durchgeführt. Beteiligt sind Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen sowie Gymnasien. Ziel ist es, die Verfassungsviertelstunde unter realen schulischen Bedingungen zu erproben und Erfahrungen für eine mögliche landesweite Einführung zu sammeln.

Inhaltlich orientiert sich die Verfassungsviertelstunde an Grundrechten, demokratischen Prinzipien und aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen. Die Umsetzung ist handlungs- und lebensweltorientiert angelegt. Diskussion, Austausch und gemeinsame Reflexion stehen im Mittelpunkt. Lehrkräfte aller Fächer können die Verfassungsviertelstunde im Rahmen ihres regulären Unterrichts umsetzen. Der zeitliche Umfang beträgt 15 Minuten pro Woche. Eine zusätzliche Stundenzuweisung erfolgt nicht, ebenso findet keine Leistungsbewertung statt.

Die Ausgestaltung soll bewusst niedrigschwellig sein, um eine flexible und praxisnahe Umsetzung zu ermöglichen. Unterrichtsmaterialien werden über die Schulcloud bereitgestellt. Das Lehrerfortbildungsinstitut begleitet das Vorhaben mit Sprechstunden und Netzwerktreffen. Kooperationen mit außerschulischen Partnern wie Hochschulen, dem Parlament oder Gerichten sind möglich.

Es wird keine festen Lehrplanvorgaben geben. Entscheidend sind Aktualität, Kontroversität und Lebensweltbezug unter Einhaltung klarer rechtlicher Leitplanken. Dazu zählen der Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Schülerorientierung), das Ausgewogenheitsgebot nach § 34 Abs. 2 Satz 4 ThürSchulG sowie das parteipolitische Neutralitätsgebot, das politische Werbung in Schulen ausschließt.

Zugleich gilt: Neutralität bedeutet keine Wertneutralität. Lehrkräfte handeln auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und benennen menschenverachtende oder demokratiefeindliche Positionen als solche. Die Verfassungsviertelstunde ist diskussions- und reflexionsorientiert, arbeitet mit partizipativen Methoden und kann in allen Fächern umgesetzt werden.

Bildungsminister Christian Tischner erklärt: „Die Verfassung gehört nicht nur ins Gesetzbuch, sondern in den Alltag junger Menschen. Genau dort stärken wir politische Bildung und demokratische Werte.“ Das Konzept werde durch Fortbildungen, Materialien und Evaluation begleitet und stärke die demokratische Urteilsfähigkeit, Dialogkompetenz und Verfassungsklarheit.

Die Landesschüler*innenvertretung Thüringen unterstützt das Vorhaben: „Gerade in Zeiten, in denen demokratische Werte zunehmend infrage gestellt werden, ist eine solche Unterrichtseinheit ein wichtiger Beitrag zur politischen Bildung junger Menschen.“

Ziel der Pilotphase ist es, die Verfassungsviertelstunde im schulischen Alltag zu erproben und Erkenntnisse zur inhaltlichen, didaktischen und organisatorischen Umsetzung zu gewinnen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für eine geplante landesweite Einführung in Thüringen.

Weiterführende Informationen unter: bildung.thueringen.de/bildung/politische-bildung/verfassungsviertelstunde

Informationen zum Programm

Veranstaltungsort

Gemeinschaftsstand Thüringen  (Halle 4 , F100/101)

Aussteller